Schlossgarten Wächtersbach

Bauherr/Auftraggeber:
Landesamt für Denkmalpflege, Wiesbaden

Areal:
ca. 3,8 ha

Ausführungszeitraum:
01.2016 – 12.2016

Beauftragte Leistungen:
Denkmalpflegerische Leitkonzeption

Barocker Lustgarten versteckt im Landschaftsgarten

Für den Schlossgarten Wächtersbach kann eine über 300-jährige Geschichte schlaglichtartig beleuchtet werden. Im Vordergrund der allgemeinen Rezeption steht fast ausschließlich der „Plan zur Anlage des Schloßgartens“ aus dem Jahr 1840 von Johannes Bodenbender. Damit, so die verbreitete Auffassung, verfüge man über den „Geburtszustand“ des überkommenen Gartens, was bis heute eine kritische Auseinandersetzung behindert hat.

Das vorgelegte Gutachten will herausarbeiten, was denn an dieser unscheinbaren Grünfläche eigentlich denkmalwürdig ist und was bei der Neuausrichtung dieses Ortes beachtet werden muss. Dazu wird auf der Basis von Analysen und Dokumentationen zur geschichtlichen Entwicklung zum heutigen Bestand sowie zu aktuellen und zukünftigen Nutzungen ein gartendenkmalpflegerisches Leitkonzept entworfen. Damit soll das verfügbare Wissen zusammenhängend dargestellt werden, um der kritischen Diskussion zu Gestaltungs- und Entwicklungsszenarien eine verbindliche Grundlage zur Verfügung zu stellen. Wie dabei gezeigt werden kann, erschöpfen sich die Potentiale des Schlossgartens keineswegs in landschaftsgärtnerischen Entwürfen, sondern sind durch eine historisch angelegte und „nachhaltig“ gepflegte Gartenstruktur bis heute wirksam, wie eine Planskizze vom „Lustgarten bei dem Schloß“ aus der Zeit um 1700 belegt.

Mit der hier vorgelegten Untersuchung und Bewertung des Gartendenkmals soll die historische Substanz und ihre Bedeutung im Gesamtzusammenhang sichtbarer gemacht und ins Bewusstsein gehoben werden. Die anstehenden Sanierungen sollten Anlass und Ansporn sein, den Garten als Denkmal und öffentlichen Raum würdig zu behandeln. Nur so kann vermieden werden, dass das Denkmal möglicherweise (gedankenlos) beschädigt oder gar zerstört wird.

Zum Seitenanfang